| 1. |
Angebot - Angebotsunterlagen |
| 1.1. |
Unsere Angebote sind freibleibend ab Lager Wangen. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung zustande. Er richtet sich ausschließlich nach den nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Abnahme vom Besteller anerkannt werden. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
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| 1.2. |
Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend soweit sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. An sämtlichen von uns vor oder nach dem Vertragsabschluß zur Verfügung gestellten Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Sämtliche derartigen Zeichnungen und Unterlagen sind, wenn der Vertrag nicht zustande kommt oder wieder aufgelöst wird, unaufgefordert und unverzüglich zurückzugeben.
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| 2. |
Preise |
| 2.1. |
Alle Preise verstehen sich ab Lager Wangen. Verlangt der Besteller eine besondere Verpackungsart, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten. Die Verpackungskosten für die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör und erbrauchsmaterialien werden gesondert in Rechnung gestellt.
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| 2.2. |
Sämtliche Steuern Zölle Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, die nach Beginn der Lieferung anfallen trägt der Besteller.
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| 2.3. |
Der Besteller trägt alle Transportkosten ab Lager Wangen. Transportversicherungen werden auf Wunsch zu Lasten des Empfängers abgeschlossen.
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| 2.4. |
Die Anlieferung und Aufstellung von Geräten durch uns, sowie die Anleitung des Bedienungspersonals erfolgt zu Lasten des Bestellers, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wird. Die Kosten solcher Serviceleistungen berechnen wir gemäß unserer Service-Preisliste.
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| 2.5. |
Bei einem Bestellwert von unter 50,00 € berechnen wir eine zusätzliche Mindermengen-Bearbeitungspauschale von 12,50 €, unter 125,00 € von 5,00 €.
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| 3. |
Zahlungsbedingungen |
| 3.1. |
Zahlungen haben innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug zu erfolgen, soweit nichtausdrücklich anderes vereinbart worden ist. Auch bei Teillieferungen ist der gesamteRechnungsbetrag für die Teillieferung binnen 10 Tagen netto zu bezahlen.
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| 3.2. |
Bei erstmaliger Bestellung kann Vorkasse oder Nachnahme verlangt werden: Ebenso bei Über- schreitung des eingeräumten Kreditlimits.
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| 3.3. |
Beim Überschreiten der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, ab der ersten Zahlungserinnerung Mahngebühren und darüber hinaus Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligenDiskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a, zu fordern und bis zum Zahlungseingang weitereLieferungen zurückzuhalten.
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| 3.4. |
Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und für uns kosten- und spesenfrei angenommen.
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| 3.5. |
Bei Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr gehen sämtliche Kosten und Spesen zu Lasten des Bestellers.
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| 3.6. |
Bei Änderung der Kreditwürdigkeit des Bestellers, die uns nach Vertragsabschluß bekannt wird, oder falls die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, sind wir auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele berechtigt sofortige Zahlung sämtlicher offener Rechnungen zu ver- langen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und /oder die Lieferung von Voraus- zahlung abhängig zu machen und die Herausgabe bereits gelieferter Waren unbeschadetweiterer Schadensersatzansprüche zu verlangen.
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| 3.7. |
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit irgendwelchenGegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, wir haben die Ansprüche des Bestellers schriftlich anerkannt oder die Ansprüche des Bestellers sind rechtskräftig festgestellt.
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| 4. |
Lieferzeit - Verzug |
| 4.1. |
Für den Umfang der Lieferung und die Lieferzeit ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
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| 4.2. |
Für die Einhaltung von uns angegebener Versand- oder Lieferfristen haften wir nur, wenn diese von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
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| 4.3. |
An verbindliche Versand- oder Lieferdaten sind wir nur gebunden, wenn der Besteller sämtliche von ihm zu liefernden oder zu beschaffenden Unterlagen, Zeichnungen, Genehmigungen usw.zu den vereinbarten Zeitpunkten vollständig vorlegt, die für die Aufstellung erforderlichen Voraussetzungen geschaffen hat und sämtliche Vertragsbedingungen einhält.
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| 4.4. |
Ist ein verbindliches Versand- oder Lieferdatum oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten,so kann der Besteller schriftlich eine Nachfrist von einem Monat setzen und nach deren frucht-losem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche des Bestellers wegen Verzugesoder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
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| 5. |
Rücktritt |
| 5.1. |
Ein Rücktritt des Bestellers vom Vertrag ist grundsätzlich ausgeschlossen.
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| 5.2. |
Sollten wir dennoch durch schriftliche Erklärung einem Rücktritt zugestimmt haben, so werden folgende Beträge sofort zur Zahlung fällig: bis 90 Tage vor geplantem Liefertermin 10 %, bis 60 Tage 20 %, bis 30 Tage 30 %, innerhalb 30 Tagen vor geplanter Lieferung 40% undnach Einleitung der Lieferung 50 %.
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| 6. |
Abnahme |
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Der Besteller ist zur unverzüglichen Abnahme aller Lieferungen und Teillieferungenverpflichtet. Die Abnahme ist schriftlich zu bestätigen. Nimmt der Besteller eine Lieferung nichtab, so gerät er ohne Mahnung und Fristsetzung in Verzug und ist zum Ersatz jeden Schadensverpflichtet.
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| 7. |
Höhere Gewalt |
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Weder der Besteller noch wir haften für Nichterfüllung oder Verzug, soweit dies ganz oder zumTeil auf Ereignissen von höherer Gewalt beruht. Ereignisse höherer Gewalt sind u.a. Krieg, innere Unruhe, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aus-sperrung, Verkehrsstörungen und Anordnungen der öffentlichen Gewalt. Ereignisse dieser Artbefreien uns für die Dauer der Störungen und deren Auswirkungen von der Lieferpflicht undberechtigen uns, nach unserer Wahl nach Wiedereintritt normaler Verhältnisse die vereinbarteMenge entsprechend später zu liefern oder in Bezug auf die noch nicht gelieferte Menge vomVertrag zurückzutreten. Dauert das Ereignis ”Höhere Gewalt” länger als 8 Wochen, dann ist auch der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Erzeugnisse noch nichtgeliefert sind.
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| 8. |
Gefahrübergang |
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Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur auf den Besteller über. Bei Anlieferungdurch uns geht die Gefahr mit dem Abladen der Erzeugnisse vom Transportfahrzeug aufden Besteller über. Sondervereinbarungen, z. B. über Transportmittel und -wege, berührennicht den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
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| 9. |
Eigentumsvorbehalt |
| 9.1. |
Unsere Ware wird ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Das Eigentum gehterst mit dem Erlöschen aller bei uns bestehender Verbindlichkeiten des Bestellers auf diesenüber. Das gilt auch dann, wenn der Besteller für bestimmte von ihm bezeichnete WarenZahlungen leistet. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherungunserer Saldoforderung.
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| 9.2. |
Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist erverpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
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| 9.3. |
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglichschriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweitder Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einerKlage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
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| 9.4. |
Der Besteller ist zur Verarbeitung und Veräußerung im normalen Geschäftsverkehrberechtigt. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt für uns, ohne daß uns hierdurch Verpflicht-ungen entstehen. Ein etwaiger Weiterverkauf der Erzeugnisse hat unter Eigentumsvorbehaltbis zur Zahlung durch den Letztabnehmer zu erfolgen, und der Besteller überträgt schonjetzt seinen Kaufpreisanspruch in voller Höhe sicherungshalber an uns. Der Besteller ist zurEinziehung der uns übergegangenen Forderung ermächtigt, nicht aber zu anderenVerfügungen über diese Forderung.
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| 10. |
Gewährleistung |
| 10.1. |
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
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| 10.2. |
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate gerechnet ab Auslieferung. Dies ist eineVerjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweitkeine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Gewährleistungs-ansprüche für Ersatzteile verjähren 3 Monate nach Versand bzw. nach Einbau durch uns.
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| 10.3. |
Für gelieferte Erzeugnisse, die wir von dritter Seite bezogen haben, beschränkt sich unsereHaftung auf die Abtretung der uns gegen den Lieferanten der Erzeugnisse zustehendenAnsprüche.
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| 10.4. |
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unsererWahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet, sofern der Besteller die Mängelunverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt hat. Wir übernehmen dann allezur Nachbesserung notwendigen Lohn- und Materialkosten. Die gegebenenfallserforderlichen Frachtkosten fallen dem Käufer zur Last. Sofern wir zur Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage sind, oder schlägt diese fehl, so ist der Käufernach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechendeMinderung des Kaufpreises zu verlangen. Durch Nachbesserung/Ersatzlieferung wird die Gewährleistungspflicht zeitlich nicht verlängert.
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| 10.5. |
Wird an retournierten Produkten kein Fehler oder falsche Handhabung festgestellt(z. B. bei AT Festplatten Low-Level-Formatierung), erheben wir eine Testpauschale.
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| 10.6. |
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers- gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht fürSchäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wirnicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
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| 10.7. |
Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz odergrober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Käufer wegen des Fehlenseiner zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGBgeltend macht.
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| 10.8. |
Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, haften wir auf Ersatz desvorhersehbaren Schadens. Bei Installationen haften wir für Sach- und Personenschäden nurbei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Vermögensschäden haften wir nur bei Vorsatz.
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| 10.9. |
Für von CAT@PRO-TEC übernommene Garantien gelten jeweils die auf der Auftragsbestätigung/Rechnung aufgedruckten Bedingungen. Bei Notebooks ist zu beachtendaß die Garantie auf Display und Akku generell nur 6 Monate beträgt.
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| 11. |
Software |
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Wir werden immer bemüht sein, Ihnen einwandfreie Software zu liefern. Wir weisen jedochdarauf hin, daß wir bei dem gegenwärtigen Stand der Technik keine Gewähr dafürübernehmen, daß Softwareprogramme in allen Kombinationen und Anwendungen unter-brechungs- und fehlerfrei arbeiten. Für die Erreichung eines bestimmten Verwendungs-zweckes können wir ebenfalls keine Gewähr übernehmen. Die Haftung für unmittelbareSchäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Drittschäden ist, soweit gesetzlich zulässig,ausgeschlossen. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt hiervon unberührt, in jedem Fall ist jedoch die Haftung beschränkt auf den Kaufpreis. Der Käufererhält an den Programmen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrechtfür den vertraglich vereinbarten Zweck. Alle Urheberrechte an den Programmeneinschließlich den daraus abgeleiteten Programmen und Programmteilen sowie zugehörigenDokumentationen verbleiben bei CAT@PRO-TEC. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen kann CAT@PRO-TEC unbeschadet weiterer Ansprüche vom Besteller die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen. Diese beträgt im Fall der unbefugten Weitergabevon Programmen an Dritte nach Wahl von CAT@PRO-TEC das vom Besteller aus der Weitergabe Erlangte oder die verlangte Lizenzgebühr, mindestens jedoch 2500,- € für jeden einzelnen Verstoß.
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| 12. |
Schlußbestimmungen |
| 12.1. |
Für die Beziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht mit Ausnahme desEinheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen und desEinheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf von beweglichen Sachen.
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| 12.2. |
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bestimmungen berührt die Wirksamkeit derübrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gültigeBestimmung, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen der unwirksamen Bestimmungam nächsten kommt.
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| 12.3. |
Erfüllungsort ist Wangen. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbaroder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Wangen und zwar auch fürKlagen im Wechsel- oder Scheckprozess. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller anjedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen.
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