Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAT@PRO-TEC GmbH

1.Angebot - Angebotsunterlagen
1.1.Unsere Angebote sind freibleibend ab Lager Wangen. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung zustande. Er richtet sich ausschließlich nach den nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Abnahme vom Besteller anerkannt werden. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
1.2.Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. An sämtlichen von uns vor oder nach dem Vertragsabschluß zur Verfügung gestellten Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Sämtliche derartigen Zeichnungen und Unterlagen sind, wenn der Vertrag nicht zustande kommt oder wieder aufgelöst wird, unaufgefordert und unverzüglich zurückzugeben.
2.Preise
2.1.Alle Preise verstehen sich ab Lager Wangen. Verlangt der Besteller eine besondere Verpackungsart, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten. Die Verpackungskosten für die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör und Gerbrauchsmaterialien werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.2.Sämtliche Steuern Zölle Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, die nach Beginn der Lieferung anfallen trägt der Besteller.
2.3.Der Besteller trägt alle Transportkosten ab Lager Wangen. Transportversicherungen werden auf Wunsch zu Lasten des Empfängers abgeschlossen.
2.4.Die Anlieferung und Aufstellung von Geräten durch uns, sowie die Anleitung des Bedienungspersonals erfolgt zu Lasten des Bestellers, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wird. Die Kosten solcher Serviceleistungen berechnen wir gemäß unserer Service-Preisliste.
2.5.Bei einem Bestellwert von unter 50,00 € berechnen wir eine zusätzliche Mindermengen- / Bearbeitungspauschale von 12,50 €, unter 125,00 € von 5,00 €.
3.Zahlungsbedingungen
3.1.Zahlungen haben innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug zu erfolgen, soweit nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart worden ist. Auch bei Teillieferungen ist der gesamte Rechnungsbetrag für die Teillieferung binnen 10 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen.
3.2.Bei erstmaliger Bestellung kann Vorkasse oder Nachnahme verlangt werden. Ebenso bei Überschreitung des eingeräumten Kreditlimits.
3.3.Beim Überschreiten der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, ab der ersten Zahlungserinnerung Mahngebühren und darüber hinaus Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern und bis zum Zahlungseingang weitere Lieferungen zurückzuhalten.
3.4.Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und für uns kosten- und spesenfrei angenommen.
3.5.Bei Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr gehen sämtliche Kosten und Spesen zu Lasten des Bestellers.
3.6.Bei Änderung der Kreditwürdigkeit des Bestellers, die uns nach Vertragsabschluß bekannt wird, oder falls die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, sind wir auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele berechtigt, sofortige Zahlung sämtlicher offener Rechnungen zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und / oder die Lieferung von Vorauszahlung abhängig zu machen und die Herausgabe bereits gelieferter Waren unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche zu verlangen.
3.7.Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit irgendwelchen Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, wir haben die Ansprüche des Bestellers schriftlich anerkannt oder die Ansprüche des Bestellers sind rechtskräftig festgestellt.
4.Lieferzeit - Verzug
4.1.Für den Umfang der Lieferung und die Lieferzeit ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
4.2.Für die Einhaltung von uns angegebener Versand- oder Lieferfristen haften wir nur, wenn diese von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
4.3.An verbindliche Versand- oder Lieferdaten sind wir nur gebunden, wenn der Besteller sämtliche von ihm zu liefernden oder zu beschaffenden Unterlagen, Zeichnungen, Genehmigungen usw. zu den vereinbarten Zeitpunkten vollständig vorlegt, die für die Aufstellung erforderlichen Voraussetzungen geschaffen hat und sämtliche Vertragsbedingungen einhält.
4.4.Ist ein verbindliches Versand- oder Lieferdatum oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so kann der Besteller schriftlich eine Nachfrist von einem Monat setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche des Bestellers wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
5.Rücktritt
5.1.Ein Rücktritt des Bestellers vom Vertrag ist grundsätzlich ausgeschlossen.
5.2.Sollten wir dennoch durch schriftliche Erklärung einem Rücktritt zugestimmt haben, so werden folgende Beträge sofort zur Zahlung fällig: bis 90 Tage vor geplantem Liefertermin 10 %, bis 60 Tage 20 %, bis 30 Tage 30 %, innerhalb 30 Tagen vor geplanter Lieferung 40% und nach Einleitung der Lieferung 50 %.
6.Abnahme
 Der Besteller ist zur unverzüglichen Abnahme aller Lieferungen und Teillieferungen verpflichtet. Die Abnahme ist schriftlich zu bestätigen. Nimmt der Besteller eine Lieferung nicht ab, so gerät er ohne Mahnung und Fristsetzung in Verzug und ist zum Ersatz jeden Schadens verpflichtet.
7.Höhere Gewalt
 Weder der Besteller noch wir haften für Nichterfüllung oder Verzug, soweit dies ganz oder zum Teil auf Ereignissen von höherer Gewalt beruht. Ereignisse höherer Gewalt sind u.a. Krieg, innere Unruhe, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen und Anordnungen der öffentlichen Gewalt. Ereignisse dieser Art befreien uns für die Dauer der Störungen und deren Auswirkungen von der Lieferpflicht und berechtigen uns, nach unserer Wahl, nach Wiedereintritt normaler Verhältnisse die vereinbarte Menge entsprechend später zu liefern oder in Bezug auf die noch nicht gelieferte Menge vom Vertrag zurückzutreten. Dauert das Ereignis ”Höhere Gewalt” länger als 8 Wochen, dann ist auch der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Erzeugnisse noch nicht geliefert sind.
8.Gefahrübergang
 Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur auf den Besteller über. Bei Anlieferung durch uns geht die Gefahr mit dem Abladen der Erzeugnisse vom Transportfahrzeug auf den Besteller über. Sondervereinbarungen, z. B. über Transportmittel und -wege, berühren nicht den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
9.Eigentumsvorbehalt
9.1.Unsere Ware wird ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Das Eigentum geht erst mit dem Erlöschen aller bei uns bestehender Verbindlichkeiten des Bestellers auf diesen über. Das gilt auch dann, wenn der Besteller für bestimmte von ihm bezeichnete Waren Zahlungen leistet. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
9.2.Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
9.3.Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
9.4.Der Besteller ist zur Verarbeitung und Veräußerung im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt für uns, ohne daß uns hierdurch Verpflichtungen entstehen. Ein etwaiger Weiterverkauf der Erzeugnisse hat unter Eigentumsvorbehalt bis zur Zahlung durch den Letztabnehmer zu erfolgen, und der Besteller überträgt schon jetzt seinen Kaufpreisanspruch in voller Höhe sicherungshalber an uns. Der Besteller ist zur Einziehung der uns übergegangenen Forderung ermächtigt, nicht aber zu anderen Verfügungen über diese Forderung.
9.5.Der Besteller ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Der Besteller gestattet der CAT@PRO-TEC unwiderruflich zum Zweck der Abholung der Vorbehaltsware die Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten.
10.Gewährleistung
10.1.Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
10.2.Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate gerechnet ab Auslieferung. Dies ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren 3 Monate nach Versand bzw. nach Einbau durch uns.
10.3.Für gelieferte Erzeugnisse, die wir von dritter Seite bezogen haben, beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der uns gegen den Lieferanten der Erzeugnisse zustehenden Ansprüche.
10.4.Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet, sofern der Besteller die Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt hat. Wir übernehmen dann alle zur Nachbesserung notwendigen Lohn- und Materialkosten. Die gegebenenfalls erforderlichen Frachtkosten fallen dem Käufer zur Last. Sofern wir zur Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage sind, oder schlägt diese fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Durch Nachbesserung/Ersatzlieferung wird die Gewährleistungspflicht zeitlich nicht verlängert.
10.5.Wird an retournierten Produkten kein Fehler oder falsche Handhabung festgestellt (z. B. bei AT Festplatten Low-Level-Formatierung), erheben wir eine Testpauschale.
10.6.Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
10.7.Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Käufer wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
10.8.Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, haften wir auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Bei Installationen haften wir für Sach- und Personenschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Vermögensschäden haften wir nur bei Vorsatz.
10.9.Für von CAT@PRO-TEC übernommene Garantien gelten jeweils die auf der Auftragsbestätigung/Rechnung aufgedruckten Bedingungen. Bei Notebooks ist zu beachten, daß die Garantie auf Display und Akku generell nur 6 Monate beträgt.
11.Software
 Wir werden immer bemüht sein, Ihnen einwandfreie Software zu liefern. Wir weisen jedoch darauf hin, daß wir bei dem gegenwärtigen Stand der Technik keine Gewähr dafür übernehmen, daß Softwareprogramme in allen Kombinationen und Anwendungen unterbrechungs- und fehlerfrei arbeiten. Für die Erreichung eines bestimmten Verwendungszweckes können wir ebenfalls keine Gewähr übernehmen. Die Haftung für unmittelbare Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Drittschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt hiervon unberührt, in jedem Fall ist jedoch die Haftung beschränkt auf den Kaufpreis. Der Käufer erhält an den Programmen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Alle Urheberrechte an den Programmen einschließlich den daraus abgeleiteten Programmen und Programmteilen sowie zugehörigen Dokumentationen verbleiben bei CAT@PRO-TEC. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen kann CAT@PRO-TEC unbeschadet weiterer Ansprüche vom Besteller die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen. Diese beträgt im Fall der unbefugten Weitergabe von Programmen an Dritte nach Wahl von CAT@PRO-TEC das vom Besteller aus der Weitergabe erlangte oder die verlangte Lizenzgebühr, mindestens jedoch 2.500,- € für jeden einzelnen Verstoß.
12.Schlußbestimmungen
12.1.Für die Beziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht mit Ausnahme des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen und des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf von beweglichen Sachen.
12.2.Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.3.Erfüllungsort ist Wangen. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Wangen und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen.